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Input: Artikel 8 (j) CBD – Traditionelles Wissen

Große Bedeutung für indigene Völker im Rahmen der Biodiversitätskonvention hat der Themenbereich des traditionellen Wissens, welcher in Art. 8(j) erwähnt wird. Dieser verpflichtet die Vertragsparteien „im Rahmen ihrer innerstaatliche Rechtsvorschriften Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche eingeborener und ortsansässiger Gemeinschaften mit traditionellen Lebensformen, die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt von Belang sind, achten, bewahren und erhalten, ihre breitere Anwendung mit Billigung und unter Beteiligung der Träger dieser Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche begünstigen und die gerechte Teilung der aus der Nutzung dieser Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche entstehenden Vorteile fördern.“

Was ist traditionelles Wissen?

Der Begriff traditionelles Wissen bezieht sich auf Kenntnisse, Innovationen und Verfahrensweisen indigener Gemeinschaften. Das traditionelle Wissen hat sich aus jahrhundertelangen Erfahrungen entwickelt und wird oft nur mündlich von Generation zu Generation weitergegeben. Der Bereich „traditionelles Wissen“ wird als ein Querschnittsthema angesehen, das einen Bezug zu vielen Aspekten der biologischen Vielfalt hat.

Was hat Biodiversität mit indigenen Gemeinschaften zu tun?

Indigene Gemeinschaften, ihr kollektives Wissen, der Erhalt und die nachhaltige Nutzung biologischer Vielfalt sind untrennbar miteinander verbunden. Häufig leben indigenen Gemeinschaften gerade in jenen Gebieten, in denen die überwiegende Mehrheit der pflanzengenetischen Ressourcen der Erde zu finden ist. Viele von ihnen haben die biologische Vielfalt über Jahrtausende auf nachhaltige Weise kultiviert und genutzt. Zudem verknüpft die Erwähnung indigener Gemeinschaften in der Biodiversitätskonvention biologische Vielfalt auch mit  kultureller und linguistischer Vielfalt. Darüber hinaus sind indigene Gemeinschaften aufgrund ihrer besonderen Verbundenheit zur Natur besonders betroffen vom Biodiversitätsverlust.

Bedeutung des traditionellen Wissens für den Biodiversitätsschutz

Traditionelles Wissen kann einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Da traditionelles Wissen wertvolle Informationen und hilfreiche Modelle für Biodiversitätspolitiken liefert, ist die internationale Gemeinschaft in besonderer Weise vom traditionellen Wissen indigener Gemeinschaften abhängig, Überdies haben indigene Gemeinschaften als Einheimische mit einem umfassenden Wissen über die lokale Umwelt einen besonders direkten Bezug zu Schutz und nachhaltiger Nutzung. Das traditionelle Wissen ist auch für die moderne Industrie und Landwirtschaft von Bedeutung, da viele weit verbreitete Produkte, wie etwa auf pflanzlicher Basis hergestellte Medikamente und Kosmetika,  anhand von traditionellem Wissen entwickelt wurden.

Die Schwächung, Erodierung und der Verlust von traditionellem Wissen bei indigenen Gemeinschaften macht einen effektiven und angebrachten Schutz notwendig.

Kritik

Es kann angebracht werden, dass die Formulierung aus Art. 8 (j) der Biodiversitätskonvention sehr nutzenorientiert formuliert ist, zielt er doch nur auf den Erhalt des traditionellen Wissens welches für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt von Belang ist ab- ohne die kulturelle und linguistische Diversität, die indigene Gemeinschaften charakterisieren, wertzuschätzen. Darüberhinaus wird die existentielle Dimension des Biodiversiätsschutzes für indigene Gemeinschaften, die in ihrem täglichen Leben auf diese angewiesen sind, nicht erwähnt.

Bisherige Erfolge

Der Beitrag, den traditionelles Wissen indigener Gemeinschaften zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt leisten kann findet in Art. 8 (j), als auch in der Präambel der Biodiversitätskonvention, Anerkennung. Die Biodiversitätskonvention knüpft damit an allgemeine internationale Entwicklungen im Hinblick auf eine Stärkung der Rechte indigener Völker an, welche – ebenso wie der notwendige Schutz von traditionellem Wissen und der Konsultation und Beteiligung indigener Gemeinschaften- Voraussetzungen für den Biodiversitätsschutz sind.

Die Vertragsstaatenkonferenz hat zudem eine eigene Arbeitsgruppe einberufen, um sich mit der Umsetzung von Artikel 8 (j) zu befassen.

Auch die gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung der Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche indigener Gemeinschaften, soll sichergestellt werden. Um die effektive Partizipation der Vertreter indigener Gemeinschaften dabei sicherzustellen, wurde ein freiwilliger Fond geschaffen.

Der im Rahmen des auf der zehnten Vertragsstaatenkonferenz beschlossenen Strategischen Plans mit Zielen bis 2020 ist Ziel 18 explizit dem traditionellen Wissen gewidmet: “Die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt wichtigen traditionellen Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche der indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften und ihre herkömmliche Nutzung biologischer Ressourcen werden vorbehaltlich der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und einschlägiger internationaler Verpflichtungen geachtet und bei der Umsetzung des Übereinkommens unter umfassender und wirksamer Beteiligung der indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften auf allen relevanten Ebenen in vollem Umfang integriert und berücksichtigt.” Zudem wurde auf dieser Vertragsstaatenkonrenz auch der freiwillige “Tkarihwaié:ri” („der richtige Weg”, Mohawk-Spache) Verhaltenskodex beschlossen, um einen ethischen Umgang mit traditionellem Wissen und kulturellem Erbe zu gewährleisten.

Weitere Hürden: Ausblick in Bezug auf die 11. Vertragsstaatenkonferenz

Das ebenfalls auf der zehnten Vertragsstaatenkonferenz beschlossene Nagoya-Protokoll zu “Access and Benefit Sharing” wird nach Inkrafttreten den  Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich völkerrechtlich regeln und somit zur Umsetzung der Artikel 15 und 8 (j) der CBD beitragen. Indigene Gemeinschaften sollen somit besser an dem wirtschaftlichen Nutzen im Rahmen der Verbreitung und Anwendung traditionellen Wissens beteiligt werden. Leider ist dies aufgrund zögerlicher Ratifikation noch nicht in Kraft getreten. Im Hinblick auf den Schutz von traditionellem Wissen sind bisher noch keine konkreten Maßnahmen erfolgt.

Isabel Daum

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